Allgemeine Geschäftsbedingungen der ViewR Studio GbR, Flurstraße 7, 86647 Buttenwiesen gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§1 Anwendungsbereich
(1) Sofern der Kunde oder Auftraggeber ein Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt), gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für alle Verträge, die zwischen der ViewR Studio GbR und ihren Kunden geschlossen werden.
(2) Nur die AGBs der ViewR Studio GbR sind verbindlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Teil des Vertrages, wenn die ViewR Studio GbR ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung ist immer erforderlich, auch wenn die ViewR Studio GbR die Dienstleistungen trotz Kenntnis der AGBs des Kunden ohne Vorbehalt erbringt.
§2 Leistungen der ViewR Studio GbR / Mitwirkung des Kunden
(1) Die ViewR Studio GbR bietet ihren Kunden umfassende Dienstleistungen und Beratungen im Bereich des Social–Media–Marketings sowie Foto– und Videografie an. Hierzu gehören die Planung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, die jeweils in separaten Aufträgen festgelegt werden. Zusätzlich vertreibt die ViewR Studio GbR Produkte im Bereich des Performance–Marketings, wie beispielsweise Seminare, Events, Coachings, Mentorings und Mitgliedschaften. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die ViewR Studio GbR ist nicht verpflichtet, ein Werk oder einen konkreten Erfolg zu erzielen.
(2) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen vollständig und rechtzeitig auf Anforderung der ViewR Studio GbR zu erbringen. Wenn der Kunde eine Unterstützungsmaßnahme nicht erbringt und damit die Leistungserbringung der ViewR Studio GbR verhindert, bleibt der Anspruch auf Vergütung der ViewR Studio GbR unverändert bestehen.
(3) Es ist dem Kunden bekannt, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Die ViewR Studio GbR ist nicht verantwortlich für ein solches Vorgehen. Der Vergütungsanspruch der ViewR Studio GbR bleibt in diesen Fällen jedoch bestehen.
(4) Die ViewR Studio GbR hat gemäß § 315 BGB in Bezug auf die Ausführung der von ihr zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden ein Recht zur Leistungsbestimmung.
(5) Die ViewR Studio GbR kann befugt sein, die vom Kunden geschuldeten Leistungen von Hilfspersonen, Unterauftragnehmern oder Dritten erbringen zu lassen.
(6) Die Vergütung der ViewR Studio GbR beinhaltet keine Werbekosten für Drittanbieter, die gesondert vom Kunden zu tragen sind.
(7) Wenn der Kunde die ViewR Studio GbR anweist, eine Kampagne vorübergehend zu pausieren oder wenn eine Pause der Kampagne aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle der ViewR Studio GbR erforderlich ist, hat dies keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch der ViewR Studio GbR.
(8) Es obliegt allein dem Kunden sicherzustellen, dass etwaige Werbeanzeigen, Landing–Pages und ähnliche Inhalte rechtskonform sind. Die ViewR Studio GbR empfiehlt dem Kunden dringend, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, um eine Überprüfung im Vorfeld sicherzustellen.
(9) Die ViewR Studio GbR wird für die Erfüllung des Vertrages gegebenenfalls Übernachtungs– und Reisekosten in Rechnung stellen, die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen Übernachtungskosten in Hotels, PKW–Fahrten (0,40 € / Fahrtkilometer), Flugtickets, Bahnfahrten sowie weitere Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.
§3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der ViewR Studio GbR kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS).
§4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Generell fallen die Leistungen der ViewR Studio GbR unter das Dienstvertragsrecht. Wenn jedoch eine vereinbarte Leistung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hauptsächlich dem Werkvertragsrecht unterliegt und daher abgenommen werden muss, gelten nur die Absätze 2–10 in Bezug auf diese spezifische Leistung.
(2) Die ViewR Studio GbR hat das Recht, nach Abschluss jeder einzelnen Teilleistung vom Kunden die Abnahme dieser Teilleistung zu verlangen. Nachdem alle Anpassungsleistungen durchgeführt wurden, kann die Gesamtabnahme aller Leistungen zusätzlich verlangt werden.
(3) Damit die Leistungen abgenommen werden können, ist eine Funktionsprüfung durch den Kunden erforderlich. Die Funktionsprüfung wird als erfolgreich angesehen, wenn die Anpassungsleistungen alle vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Sobald die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt wurde, muss die Abnahme unverzüglich erfolgen. Die ViewR Studio GbR kann den Kunden auffordern, innerhalb einer Woche entweder Teil– oder Gesamtabnahme zu erklären. Wenn der Kunde die ViewR Studio GbR nicht schriftlich mitteilt, welche Mängel noch behoben werden müssen, gilt die Abnahme als abgeschlossen, wenn die Frist abgelaufen ist. Falls es Mängel gibt, wird vom Kunden ein Mängelprotokoll erstellt und an die ViewR Studio GbR übergeben. Das Risiko der Übermittlung trägt der Kunde.
(5) Falls bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist die ViewR Studio GbR dazu verpflichtet und berechtigt, diese zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Falls ein erheblicher Mangel auftritt, hat die ViewR Studio GbR das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die vom Kunden gesetzt wird, zweimal Nachbesserungen durchzuführen. Der dadurch entstehende Zeitaufwand muss vom Kunden gesondert vergütet werden. Unbedeutende Mängel der (Teil–)Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(7) Falls zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Mangel am Werk erheblich oder unerheblich ist, muss vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Sachverständiger angehört werden, der von einer Industrie– und Handelskammer öffentlich bestellt wurde. Der Kunde muss die angemessene Vergütung des Sachverständigen im Voraus leisten. Wenn der beauftragte Sachverständige das Vorhandensein eines erheblichen Mangels am Werk feststellt, ist die ViewR Studio GbR verpflichtet, dem Kunden die dafür entstandenen Kosten zu erstatten.
(8) Sollte der Kunde auf die Aufforderung der ViewR Studio GbR zur Abnahme der (Teil–)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich reagieren, gilt die entsprechende (Teil–)Leistung dennoch als abgenommen.
(9) Es gibt keine weiteren Ansprüche des Kunden, wie beispielsweise Ansprüche auf Erstattung der Kosten zur Mängelbeseitigung, Schadenersatz oder Erstattung von vergeblichen Aufwendungen.
(10) Falls die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, als unerheblich betrachtet werden, hat der Kunde auch kein Recht auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die von der ViewR Studio GbR kommunizierten Preise sind verbindlich und gelten netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern keine anderen individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die vom Kunden an die ViewR Studio GbR zu zahlende Vergütung vollständig und im Voraus fällig. Eine von der ViewR Studio GbR erteilte (SEPA–)Einzugsermächtigung bleibt bis auf Widerruf auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen gültig.
(3) Sofern der Kunde den SEPA–Lastschrifteinzug vereinbart hat, ist er verpflichtet, die ViewR Studio GbR nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA–Lastschriftmandat zu erteilen. Auf Anfrage wird der ViewR Studio GbR ein entsprechendes Mandat zur Verfügung stellen.
(4) Die ViewR Studio GbR stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung entspricht und die Umsatzsteuer ausweist. Die Rechnung kann gegebenenfalls auch von Erfüllungsgehilfen von der ViewR Studio GbR ausgestellt werden.
(5) Sollte eine vereinbarte Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung oder anderer Gründe scheitern und rückgebucht werden, ist der Kunde verpflichtet, den ausstehenden Betrag innerhalb von drei Werktagen nach der Rückbuchung an die ViewR Studio GbR zu überweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, sämtliche durch die Rückbuchung entstehenden Kosten zu tragen.
(6) Eine Verrechnung mit gegenständlichen Forderungen ist nur erlaubt, wenn sie von beiden Vertragsparteien anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Im Falle eines Rücktritts des Kunden von einem bereits unterschriebenen Angebot wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von 50% des Angebotwerts fällig und in Rechnung gestellt.
§6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit gültig und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Die Fristen für die Leistungserbringung durch die ViewR Studio GbR starten erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bei der ViewR Studio GbR eingegangen ist und alle für die Dienstleistungen erforderlichen Daten vorliegen oder alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen abgeschlossen sind, wie im Vertrag vereinbart.
(2) Sollte der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug geraten, behält sich die ViewR Studio GbR das Recht vor, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags einzustellen.
(3) Sofern der Kunde mit mindestens zwei fälligen Ratenzahlungen gegenüber der ViewR Studio GbR in Verzug gerät, behält sich die ViewR Studio GbR das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. In diesem Fall ist die ViewR Studio GbR berechtigt, den gesamten noch ausstehenden Vergütungsbetrag bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz geltend zu machen.
§8 Erfüllung
(1) Die ViewR Studio GbR wird die im Angebot vereinbarten Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt erbringen und gegebenenfalls die Unterstützung Dritter in Anspruch nehmen, um diese zu erfüllen.
(2) Wenn die ViewR Studio GbR aufgrund von Umständen, die in der Verantwortung des Kunden liegen, daran gehindert ist, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, bleibt der Anspruch von der ViewR Studio GbR auf Vergütung unverändert bestehen.
§9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Wir erwarten, dass der Kunde uns gegenüber die Standards eines ehrlichen Geschäftsmannes einhält. Wir behalten uns das Recht vor, gegen jegliche rechtswidrigen oder unsachgemäßen Äußerungen über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen vorzugehen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder andere Dritte. Hierbei handelt es sich insbesondere um unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken. Wir behalten uns das Recht vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls eine Strafanzeige zu erstatten, ohne den Kunden im Vorfeld darüber zu informieren.
(2) Der Kunde hat während der Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen sicherzustellen, dass der reibungslose Ablauf nicht gestört wird und dass er unseren Anweisungen unverzüglich Folge leistet. Bei wiederholtem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung behalten wir uns das Recht vor, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der betreffenden Teilnahme auszuschließen, ohne dass unser Anspruch auf Vergütung davon berührt wird.
(3) Während Gruppen–Calls behält sich die ViewR Studio GbR das virtuelle Hausrecht vor und der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der ViewR Studio GbR Folge zu leisten. Die ViewR Studio GbR ist nicht verpflichtet, bestimmte Fragen des Kunden zu beantworten oder eine bestimmte Anzahl von Fragen zu behandeln. Die ViewR Studio GbR wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Anliegen der Kunden zu berücksichtigen.
(4) Auf Anforderung des Vertragspartners werden der Kunde und die ViewR Studio GbR dazu verpflichtet, Bewertungen und Kommentare, die sie jeweils auf sozialen Medien abgegeben haben, über den anderen Vertragspartner zu entfernen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende und erstreckt sich über einen Zeitraum von 36 Monaten.
§10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde versichert, dass die Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos), die er der ViewR Studio GbR zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind oder dass er die notwendigen Genehmigungen für den Hauptvertragszweck erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die ViewR Studio GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Verletzungen von Rechten Dritter in Bezug auf diese Arbeitsmaterialien freizustellen.
§11 Nutzungsrechte
(1) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungs– und Arbeitsergebnissen, die von der ViewR Studio GbR erstellt und bereitgestellt werden. Als Leistungs– und Arbeitsergebnisse im Sinne des Vertrages gelten alle von der ViewR Studio GbR für den Kunden erstellten Werk– und Dienstleistungen oder Teile davon, einschließlich aller Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, erworbenem Know–how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, elektronische Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware und zugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT–Systeme in Form von Quellcodes oder anderer Form.
(2) Die Gültigkeit von Absatz 1 steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Vergütung, welche der ViewR Studio GbR gemäß dem Hauptvertrag zusteht, vollständig bezahlt hat.
(3) Sofern Ratenzahlung vereinbart wurde, gilt das in Absatz 1 genannte Nutzungsrecht gemäß individueller Vereinbarung erst als übergegangen, wenn die letzte Rate an die ViewR Studio GbR vollständig gezahlt wurde.
(4) Es ist nicht gestattet, die von der ViewR Studio GbR erstellten Arbeits– und Leistungsergebnisse an Dritte weiterzugeben, einschließlich verbundener Unternehmen. Auch eine Bearbeitung im Sinne von § 23 UrhG ist nicht erlaubt.
(5) Es ist untersagt, unsere Programminhalte an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet, sowohl zivil– als auch strafrechtlich. Dies schließt auch den Zugang zu unseren Mitgliederplattformen ein. Sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde, hat nur unser direkter Vertragspartner das Nutzungsrecht.
(6) Im Rahmen der Dienstleistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber digitale Exposés zur Verfügung, welche während der Vertragslaufzeit von ViewR Studio verwaltet werden. Diese Exposés sind maßgeschneidert und bieten eine interaktive Online-Präsentation der Immobilienangebote des Auftraggebers.
(6.1) Während der Vertragslaufzeit übernimmt der Auftragnehmer das Hosting und die Wartung der digitalen Exposés.
(6.2) Bei einer Kündigung des Vertrags durch eine der Parteien ist der Auftraggeber verpflichtet, eigenständig einen Account bei dem Websiteanbieter "OnePage.io" zu erstellen. Nach der Kündigung und entsprechender Benachrichtigung wird der Auftragnehmer die digitalen Exposés auf den "OnePage.io" Account des Auftraggebers übertragen.
(6.3) Alternativ hat der Auftraggeber die Möglichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit zu wählen, seine digitalen Exposés gegen Zahlung einer im Angebot festgelegten monatlichen Gebühr bei ViewR Studio zu reservieren. Diese Reservierung erlaubt es dem Auftraggeber, die Exposés für eine mögliche Wiederaufnahme des Vertrags zu sichern. Die genauen Bedingungen dieser Option werden im individuellen Angebot detailliert festgelegt.
(6.4) Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Sicherung der Zugangsdaten zu seinem "OnePage.io" Account und für alle Schritte, die zur Erstellung und Wartung dieses Accounts notwendig sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus dem unbefugten Zugriff auf den Account des Auftraggebers resultieren.
(6.5) Diese Vereinbarung gewährleistet, dass die digitalen Exposés während der Vertragslaufzeit professionell gehostet und gewartet werden und bei Vertragsende eine sichere und reibungslose Übertragung auf den Auftraggeber ermöglicht wird. Zugleich bietet sie dem Auftraggeber flexible Optionen zur Handhabung seiner digitalen Inhalte nach Vertragsende.
(7) Im Zuge der zu erbringenden Dienstleistungen wird das Facebook Pixel des Auftragnehmers zur Sicherstellung einer optimierten Performance auf digitalen Exposés, Landingpages und Websites implementiert. Während der Kooperation fungiert das Facebook Pixel des Kunden ausschließlich als sekundäres Tracking-Instrument im Hintergrund.
(7.1) Nach Beendigung der Zusammenarbeit wird das Facebook Pixel des Auftragnehmers deinstalliert und das kundeneigene Pixel als primäres Tracking-Instrument etabliert. Aufgrund technischer Beschränkungen ist es nicht möglich, die während der Zusammenarbeit generierten Pixel-Events an den Kunden zu übertragen. Die alleinigen Rechte an den Daten der Pixel-Events liegen bei der Meta Platforms, Inc.
§12 Widerrufsrecht
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und Kaufleuten gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, die ViewR Studio GbR räumt ein solches auch nicht ein.
§13 Haftung
(1) Die ViewR Studio GbR haftet für Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, unabhängig vom Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ViewR Studio GbR nur in den folgenden Fällen: a) bei Schäden, die durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind und b) bei Schäden, die durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen kann. In diesem Fall ist die Haftung der ViewR Studio GbR auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die Haftung der ViewR Studio GbR ist gemäß Absatz 1 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Innerhalb dieses Rahmens haftet die ViewR Studio GbR nicht für Daten– und Programmverluste. Für den Fall von Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und angemessener Erstellung von Sicherungskopien entstanden wäre. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Garantieübernahmen bleiben davon unberührt.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Nur schriftliche Vereinbarungen können von diesen AGBs abweichen. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben jedoch immer Vorrang vor diesen AGBs. Der Inhalt solcher Vereinbarungen ist durch einen schriftlichen Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der ViewR Studio GbR maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der ViewR Studio GbR und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN–Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der ViewR Studio GbR. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der ViewR Studio GbR.
(4) Die ViewR Studio GbR ist befugt, sogenannte Testimonial–Werbung zu betreiben, wofür der Kunde seine Zustimmung gibt. Selbst nach Ablauf der Vertragsfrist ist die ViewR Studio GbR berechtigt, den Kunden angemessen als Referenz zu nutzen. Hierbei kann die ViewR Studio GbR auf die vom Kunden besessenen Urheber–, Namens–, Marken– und Kennzeichenrechte zugreifen. Eine Aufhebung dieser Zustimmung ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich und nicht bereits bei Vertragsbeendigung. Individuelle Absprachen und schriftliche Bestätigungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs.
(5) Falls eine oder mehrere Klauseln des Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, so beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der restlichen Vertragsbedingungen. In diesem Fall verpflichten sich die ViewR Studio GbR und der Kunde dazu, die unwirksame oder undurchführbare Klauseln durch eine gültige Klausel zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.